Wem gehört der Wald?

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Wer kennt es nicht: Man hat eine kleine Steigung auf dem Wanderweg überwunden, blickt den Hang hinab auf das Waldpanorama und den Weg, der noch vor einem liegt, die Vögel zwitschern, Blätter rauschen, und man fragt sich „Wem gehört das eigentlich alles?“.
Denn jedes Stück Wald in Deutschland hat einen Besitzer. Eine gängige Unterteilung kennt drei Kategorien:

  • Privatwald (48% der deutschen Waldfläche)
  • Staatswald (33% der Waldfläche)
  • Körperschaftswald (19% der Waldfläche)

Bevor wir auf die Unterschiede der drei Arten zu sprechen kommen, noch ein Hinweis: Bei diesen Prozentsätzen handelt es sich um einen bundesweiten Durchschnitt. Je nach Bundesland und sogar Region unterscheidet es sich stark, welche Waldbesitzarten vorherrschen und wie genau sie durchmischt sind.

Zurück zur Kernfrage: Was heißt das eigentlich, Privatwald, Staatswald, Kommunalwald?

Privatwald

Etwa die Hälfte (48%) der Waldfläche Deutschlands ist in privater Hand. Privatwald gehört Privatpersonen oder Unternehmen. Das ist ganz normaler Grundstücksbesitz, so wie beispielsweise Ackerflächen im Besitz eines Bauern sind oder das Grundstück eines Eigenheims dem Bewohner des Hauses gehört.

Viele Waldgrundstücke, klein oder groß, sind seit Jahrhunderten im Besitz einer Familie und es besteht oft eine große emotionale Bindung, da die eigenen Vorfahren die Bäume gepflanzt haben.

Kann ich einen Wald kaufen?

Ja, Wald kann von jedem erworben werden.
Meist geht es dabei um Wald, der auch vorher schon Privatwald war. Dieser darf, wie jeder private Grundbesitz, frei verkauft werden. Heutzutage werden Waldgrundstücke oft im Internet angeboten, als Interessent können Sie mit dem Verkäufer korrespondieren und ein Gebot abgeben. Die verfügbaren Grundstücke sind oft sehr begehrt, da Wald eher selten verkauft wird: Viele Waldbesitzer legen Wert darauf, ihn ihren Erben zu vermachen.
Manchmal besteht auch die Möglichkeit, Wald zu erwerben, der bisher Staats- oder Körperschaftswald war. Eine solche Privatisierung von Wald erfolgt jedoch eher selten und normalerweise nur für kleinere Grundstücke, nicht für große zusammenhängende Waldstücke. Die öffentliche Hand kann zudem anders als Privatwaldbesitzer nicht an einen beliebigen Abnehmer zu einem beliebigen Preis verkaufen, sondern muss viele rechtliche Vorgaben beachten. Zum Beispiel muss das Grundstück meist öffentlich ausgeschrieben werden, damit jeder mitbieten kann.

Verschiedene Arten privaten Waldbesitzes

Die Zahl der privaten Waldbesitzer in Deutschland wird oft unterschätzt: Es sind 1,8 Millionen Menschen! Die meisten davon haben allerdings nur kleine Parzellen, man spricht von Klein- und Kleinstprivatwald. Auf solchen kleinen Flächen lässt sich nur wenig Holz produzieren, sie werden also nebenberuflich bewirtschaftet, um ein kleines Zusatzeinkommen zu generieren oder auch Brennholz für den Eigenbedarf.

Anders ist die Situation für die Besitzer von Mittel- und Großprivatwald. Diese sind oft hauptberuflich Waldbesitzer, also selbstständige Unternehmer, die vom Holzverkauf leben und die Gewinne in den Wald reinvestieren, um zum Beispiel neue Bäume zu pflanzen. Großprivatwaldbesitzer beschäftigen normalerweise auch noch mehrere Angestellte in ihrem Forstbetrieb, darunter Waldarbeiter und eigene Förster. Das Adelshaus Thurn und Taxis hat mit etwa 20.000 Hektar den größten Waldbesitz durch Privatpersonen in Deutschland.
Neben Wald im Besitz von Privatpersonen zählt auch Wald im Besitz von Unternehmen und von Stiftungen des bürgerlichen Rechts zum Privatwald. Der größte private Waldbesitzer in Deutschland ist damit die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU), die über ihre Tochtergesellschaft DBU Naturerbe GmbH etwa 55.000 Hektar Wald besitzt. Diese Flächen gehörten vormals dem Bund und wurden der DBU zu Naturschutzzwecken übertragen. Je nach Bundesland wird auch sogenannter Kirchenwald zum Privatwald gezählt, also Wald im Besitz z. B. der katholischen Kirche oder auch von protestantischen Landeskirchen.

Insgesamt ergibt sich die folgende Verteilung der gesamten Privatwaldfläche, da die Kleinprivatwaldbesitzer zwar pro Kopf nur wenig Wald haben, aber sehr zahlreich sind:

Kleinprivatwald macht also in etwa die Hälfte des deutschen Privatwalds und damit etwa ein Viertel der deutschen Waldfläche aus.

Staatswald

Etwa ein Drittel der deutschen Waldfläche (33%) ist Staatswald, gehört also den Bundesländern oder dem Bund. Im Vergleich zu privaten Waldbesitzern arbeiten diese unter anderen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Art der Bewirtschaftung ist eine politische Entscheidung der jeweiligen Landes- bzw. Bundesregierung. Zudem kann der jeweilige Landtag oder der Bundestag neben allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen für sämtliche Wälder auch Gesetze verabschieden, die nur den Staatswald betreffen. Diese können umfassender sein als allgemeine Gesetze, da das Land bzw. der Bund selbst Eigentümer ist und somit kein Konflikt zum verfassungsrechtlichen Schutz des Eigentums aufkommt.

Landeswald

Der größte Teil des Staatswalds, insgesamt 29% der deutschen Waldfläche, ist im Besitz der Bundesländer, man spricht von Landeswald. Der Freistaat Bayern ist mit etwa 778.000 Hektar der mit Abstand größte einzelne Waldbesitzer in Deutschland.

Alle deutschen Bundesländer besitzen Wald, wobei dies in Hamburg und Bremen nur wenig ist. Die jeweilige Landesregierung entscheidet über die Nutzung dieses Waldes, die Arbeit der Forstverwaltungen oder landeseigenen Forstbetriebe setzen dies um. Wie beim Privatwald bildet die multifunktionale Forstwirtschaft den Rahmen für diese politische Entscheidungen, die verschiedenen Waldfunktionen können aber verschieden gewichtet werden: Die Landesregierung kann sich entscheiden, durch viel Holzverkauf Einnahmen für das Land zu generieren und somit den Steuerzahler zu entlasten und zudem regionale Arbeitsplätze direkt im Wald, mehr aber noch in der Holzverarbeitung zu schaffen. Auch der Klimaschutz kann durch viel Holzproduktion im Landeswald unterstützt werden, z. B. wenn das Holz im Holzbau verwendet wird. Andererseits kann die Landesregierung anderen Dingen, wie der Erholung im Wald oder Naturschutzprojekten, Vorrang einräumen. Hier ist eine Landesregierung etwas freier als ein privater Forstbetrieb, da ihre unternehmerische Existenz nicht vom Holzverkauf abhängt. Vor allem in Zeiten eines knappen Haushalts können auch hier allerdings wirtschaftliche Überlegungen nicht ignoriert werden.

Bundeswald

Der Bund selbst besitzt im Vergleich zu den Ländern nur wenig Wald, insgesamt 4% der deutschen Waldfläche. Dieser findet sich beispielsweise an den Ufern der großen schiffbaren Flüsse (Bundeswasserstraßen) oder auf Truppenübungsplätzen.
Bewirtschaftet und gepflegt wird dieser Wald durch die Sparte „Bundesforst“ der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA). Die Ziele der Bewirtschaftung entsprechen teilweise denen der anderen Waldbesitzarten, so wird Holz produziert, der Wald erhalten und unter Umständen Erholung bereitgestellt. Allerdings sorgt die besondere Lage dieser Wälder oft für zusätzliche, besondere Ziele. Beispielsweise sind Wälder an Wasserstraßen oft wertvolle Biotope, die erhalten werden sollen, während gleichzeitig die Wasserstraße freigehalten werden muss. Militärisch genutzte Flächen dagegen eignen sich nicht für die Erholung, können aber vielleicht gerade deswegen für besondere Naturschutzprojekte genutzt werden.

Körperschaftswald

Körperschaftswald heißt so, da er im Besitz von sogenannten Körperschaften öffentlichen Rechts ist. Der Wald der größten Körperschaften öffentlichen Rechts, nämlich Bund und Ländern, gehört allerdings nicht dazu, sondern zählt wie gesagt als Staatswald. Etwa 19% der gesamten deutschen Waldfläche ist Körperschaftswald.

Verschiedene Arten von Körperschaftswald

  • Kommunalwald
    Fast alle Städte und Gemeinden in Deutschland haben zumindest etwas Wald, Kommunalwald macht den größten Teil des Körperschaftswald aus. Größter kommunaler Waldbesitzer in Deutschland ist die Stadt Brilon im Sauerland mit 7.750 ha. Wie bei anderem kommunalem Besitz entscheidet der Stadt- oder Gemeinderat über die Nutzung, die Stadtverwaltung setzt das um. Es können unterschiedliche Prioritäten gesetzt werden: Bei Kommunalwald in und um Großstädte wird oft die Erholungsfunktion betont, es werden also zahlreiche Wege angelegt und gepflegt. Anderswo sind die ökonomischen Funktionen wichtig: Im ländlichen Raum gibt es je nach Region sehr waldreiche Gemeinden, für die der Holzverkauf unter Umständen einen beträchtlichen Teil des Haushalts ausmacht und damit dazu beiträgt, dass die Gemeinde ihre Aufgaben erfüllen kann. Sowohl im ländlichen als auch im städtischen Raum werden oft auch besondere Naturschutzziele für den Kommunalwald beschlossen.
  • Waldbesitz öffentlich-rechtlicher Stiftungen
    In Deutschland kann der Staat (z. B. durch ein Gesetz) eine öffentlich-rechtliche Stiftung gründen. Haben solche Stiftungen Waldbesitz, zählt dieser als Körperschaftswald. Der in der Satzung festgeschriebene Stiftungszweck regelt den Umgang mit dem Waldbesitz, z. B. bestimme Naturschutzziele.
  • Universitätswald
    Vor allem ältere deutsche Universitäten haben oft Waldbesitz. Hat die Universität eine forstwissenschaftliche Fakultät, wird dieser oft auch zur Ausbildung von Forststudenten genutzt.

Was tun Waldbesitzer für das Klima?

Unabhängig von der Waldbesitzart tragen Waldbesitzer zum Klimaschutz bei. Denn das klimaschädliche Treibhausgas Kohlenstoffdioxid (CO2) besteht aus Kohlenstoff und Sauerstoff. Pflanzen zerlegen beim Wachsen CO2 und speichern den Kohlenstoff. Jedes Jahr entzieht der deutsche Wald der Atmosphäre auf diese Weise weitere 45,5 Millionen Tonnen Kohlenstoffdioxid. Insgesamt ist in ihm schon so viel Kohlenstoff gespeichert, dass die Atmosphäre ohne ihn mit 4,3 Milliarden Tonnen CO2 zusätzlich belastet wäre. Zusätzlich wird der nachwachsende Rohstoff Holz produziert, in dem ebenfalls Kohlenstoff gespeichert ist und der zudem klimaschädliche Rohstoffe ersetzt. So können z. B. im Baubereich Stahl und Beton durch Holz ersetzt werden, während Brennholz Heizöl oder Erdgas ersetzen kann. Die Pflege und Bewirtschaftung durch die Waldbesitzer unterstützt diese Klimaschutzleistungen.

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